Usama Sabbagh vertritt seine Mandanten sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Hierzu gehören Fragen des Abschlusses, des Inhalts und der Änderung von Arbeitsverträgen sowie auch deren Beendigung und damit einhergehend Fragen des Kündigungsschutzes. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören u. a. Fragen des Tarifvertrags- und des Mitbestimmungsrechts. Abgrenzungsfragen von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag spielen in der Praxis ebenfalls eine immer wichtig werdende Rolle.
Usama Sabbagh hat den Fachlehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.