BAG, Freistellung während der Kündigungs-frist, Urteil vom 12.02.2025, Az. 5 AZR 127/24
Das BAG hatte es in dieser Entscheidung mit der Frage zu tun, ob einem während der Kündigungsfrist freigestelltem Arbeitnehmer der Vorwurf eines böswilligen Unterlassens anderweitigen Verdiensts gemacht werden kann. Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitsnehmer mit Schreiben vom 29.03.2023 ordentlich zum 30.06.2023 gekündigt und ihn für die Dauer der Kündigungsfrist unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Der Arbeitsnehmer meldete sich arbeitssuchend und erhielt von der Agentur für Arbeit ab Juli 2023 Vermittlungsvorschläge. Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitsnehmer bereits zuvor 43 Stellenangebote übersandt. Auf sieben der Angebote hat sich der Arbeitnehmer auch ab Ende Juni 2023 beworben. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitsnehmer für Juni...
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