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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

BAG, Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung, Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21

In der genannten Entscheidung ist es um den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: AU-Bescheinigung, gegangen. Wird ein Arbeitnehmer infolge einer Krankheut arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er gemäß § 3 Abs. 1 EFZG einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zu sechs Wochen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Vorliegend hatte die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und legte ihrer Arbeitgeberin eine auf das gleiche Datum datierende AU-Bescheinigung vor. Die sich hieraus ergebende Dauer der Arbeitsunfähigkeit fiel mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zusammen. Die Arbeitgeberin weigerte...

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OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2019, Az. 3 U 143/19, versus BGH – Anforderungen an Vortrag zu Schadenshöhe, Beschluss vom 04.02.2021, Az. I ZR 169/20

Das OLG hatte sich mit einem Sachverhalt zu beschäftigen, anlässlich dessen es um den Transport und die Einlagerung von Umzugsgut gegangen ist. Das Landgericht Köln hatte die Klage zuvor abgewiesen. Der Senat hatte zunächst darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe und daher beabsichtigt sei, die Berufung im Beschlusswege zurückzuweisen. Letzteres ist dann auch geschehen. Der erkennende Senat hat insbes. moniert, dass es an einem substantiellen Vortrag zur Schadenshöhe fehle, der trotz richterlicher Hinweise nicht erfolgt sei. Im Zivilprozess sei es nicht Aufgabe des Gerichts, sich die entscheidungserheblichen Tatsachen und Umstände aus umfänglichen zu den Akten gereichten...

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LG Heidelberg, Ziffer 19 ADSp 2017, Urteil vom 29.08.2019, Az. 11 O 48/17 KfH

Bekanntermaßen wurden mit den ADSp 2017 diese neugefasst. Dabei ist dann die ein oder andere Unzulänglichkeit entstanden; so auch betreffend die in der Praxis äußerst bedeutsame Klausel der Ziffer 19 ADSp. Darin ist das Aufrechnungsverbot geregelt. Die Klausel lautet nunmehr Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Gegen eine solche Klausel, bei der es sich wie allen anderen Klauseln der ADSp um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Wenn man jedoch den Wortlaut der aktuellen Klausel liest, fällt auf, dass an...

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LAG Mecklenburg-Vorpommern – Außerordent-liche Kündigung wegen Drohung mit Krank-schreibung, Urteil vom 04.05.2021, Az. 5 Sa 319/20

In dieser Sache hatte die klagende Mitarbeiterin einer Bäckereikette ihre Vorgesetzte gebeten, sie in einer bestimmten Woche nicht in der Spätschicht einzuteilen. Nachdem diesem Wunsch nicht entsprochen wurde, hat die Klägerin ihrer Vorgesetzten per WhatsApp mitgeteilt, sich in dieser Woche krankzumelden. Sie suchte nochmals das Gespräch mit ihrer Vorgesetzten, um eine Änderung des Dienstplans zu erreichen. Hierzu ist es jedoch nicht gekommen, weshalb die Klägerin dann konkret angekündigt hat, sich in besagter Woche krankschreiben zu lassen. Die Klägerin suchte später einen Arzt auf und erhielt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Diagnose F 32.9 G (Depressive Episode, nicht näher bezeichnet). Der beklagte...

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LG Nürnberg-Fürth – grob fahrlässige Oblie-genheitsverletzung im Rahmen einer Reiserück-trittsversicherung, Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 T 3485/19

Im vorliegenden Fall hatte der klagende Versicherungsnehmer Stornierungskosten im Rahmen eines mit der Beklagten geschlossenen Reiserücktrittsversicherungsvertrages geltend gemacht. Die beklagte Versicherung hatte die Erstattung mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Kläger nach Kenntnis von seiner Krebserkrankung entsprechend den Versicherungsbedingungen die Reise unverzüglich hätte stornieren müssen, was nicht geschehen sei. Das Amtsgericht hatte der Klage mit der Begründung stattgegeben, dass zwar die Krebserkrankung der versicherten Ehefrau des Klägers bereits am 01.12.2017 bekannt gewesen sei, doch habe die Versicherte zunächst die Durchführung der Operation und im Anschluss daran vorliegende Erkenntnisse zur Notwendigkeit einer Chemotherapie abwarten dürfen. Das Landgericht teilt die Auffassung des Amtsgerichts...

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