BAG, Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung, Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21
In der genannten Entscheidung ist es um den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: AU-Bescheinigung, gegangen. Wird ein Arbeitnehmer infolge einer Krankheut arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er gemäß § 3 Abs. 1 EFZG einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zu sechs Wochen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Vorliegend hatte die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und legte ihrer Arbeitgeberin eine auf das gleiche Datum datierende AU-Bescheinigung vor. Die sich hieraus ergebende Dauer der Arbeitsunfähigkeit fiel mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zusammen. Die Arbeitgeberin weigerte...
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