OLG Dresden: Abgrenzung Lager- und Mietvertrag, Beschluss vom 08.03.2021, Az. 5 U 2247/20
In dem vom OLG Dresden zu entscheidenden Sachverhalt ist es um Schadensersatz aufgrund der Beschädigung von Möbeln gegangen. Haftungsrechtlich musste der Senat klären, was für ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen worden war. Die Parteien hatten hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten: Die Klägerseite meinte, dass ein Lager-, die Beklagtenseite war der Auffassung, dass ein Mietvertrag geschlossen worden sei. Die Parteien schlossen einen als „Mietvertrag“ überschriebenen Vertrag über die Einlagerung von Gegenständen. Es wurde ein „Lagerübernahmeprotokoll“ unterzeichnet, auf dem die auf einer Fläche von 45 qm eingelagerten Gegenstände als „Möbel/Umzugsgut/Büromöbel“ bezeichnet worden sind. Die Beklagte rechnete gegenüber der Klägerseite monatlich „50 qm Lagerraum-Miete“...
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