LAG Baden-Württemberg, Halbe Urlaubstage?, Urteil vom 06.03.2019, 4 Sa 73/18
Das LAG hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu beschäftigen: Ein langjährig beschäftigter gewerblicher Arbeitnehmer arbeitete nebenher in seiner Freizeit als Winzer. Je nach Witterung wollte er früher als gewöhnlich den Betrieb verlassen, um nachmittags nach seinen Rebstöcken zu sehen, und hatte zu diesem Zweck in den zurückliegenden Jahren auch halbe Urlaubstage erhalten. Der Arbeitgeber war nicht mehr bereit, dem zu entsprechen, und gewährte keine halben Urlaubstrage mehr. Hiergegen hat der Arbeitnehmer geklagt. Weder vor dem Arbeitsgericht noch vor dem LAG hatte der klagende Arbeitnehmer Erfolg. Das BUrlG untersagt nicht, dass auch halbe Urlaubstage genommen werden können. Nach Auffassung des LAG besteht...
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