BAG, Beschäftigungsanspruch schwerbehinder-ter Menschen, Urteil vom 16. Mai 2019 – 6 AZR 329/18
In einer aktuellen Entscheidung des BAG ist es um das Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen einerseits zur unternehmerischen Organisationsfreiheit andererseits gegangen. Das BAG hat ausgeführt, dass im bestehenden Arbeitsverhältnis Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen könnten. Dies gebe schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungsgarantie. Der Arbeitgeber könne eine unternehmerische Entscheidung treffen, die den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lassen könne. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch sei dann erst bei der Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Zum Sachverhalt: Der...
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