BAG, sachgrundlose Befristung
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage einer sachgrundlosen Befristung und Vorbeschäftigungen auseinandergesetzt. Insofern verweisen wir auf die Entscheidung vom 06.06.2018, die wir unter dem 22.07.2018 in den Blog eingestellt hatten. Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil aufgenommen und in einer aktuellen Entscheidung umgesetzt. Hiernach ist die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Zum Sachverhalt: Der Kläger war vom 19.03.2004 bis zum 30.09.2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der...
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