OLG München: Wirksamkeit einer AGB-Klausel des Versenders, nur bewachte Parkplätze anzufahren
In dieser Entscheidung vom OLG München hatte der Versender in seinen AGB eine Klausel aufgenommen, wonach der beklagte Frachtführer verpflichtet gewesen sein soll, ausschließlich bewachte Parkplätze anzufahren. Das OLG hat sich mit der Wirksamkeit dieser Klausel auseinandergesetzt. Hintergrund des Klageverfahrens war der Verlust von Kleidungsstücken. Die Versicherungsnehmerin der Klägerin hatte den ihr von der Versenderin erteilten Auftrag an die Beklagte als Unterfrachtführerin weitergegeben. Am 28.01.2013 wurde das Transportgut in Italien in einen Planen-Lkw der Beklagten verladen. In der Nacht vom 28.01.2013 auf den 29.01.2013 wurde der Planen-Lkw auf dem Autobahnrastplatz Po Este aufgeschlitzt und es wurden 115 Colli mit 2.834...
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