BGH, Mahnung reine Förmelei, Urteil vom 20.04.2023 – I ZR 140/22
Der I. Senat hatte es mit nachfolgendem Sachverhalt zu tun: Der beklagte Frachtführer hatte sich dazu verpflichtet, Produktionsteile zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verschiffen. Im Rahmen des geschuldeten Seetransports nach Mexiko habe die frachtvertragliche Hauptleistungspflicht darin bestanden, die Güter über See zum Bestimmungsort zu befördern und dem Empfänger abzuliefern. Für die Seebeförderung sei eine Dauer von 19 Tagen eingeplant gewesen. Bei planmäßiger Verschiffung wäre die Ablieferung frühestens am 13. Juli 2017 fällig gewesen. Die Beklagte hatte der Versicherungsnehmerin sodann mitgeteilt, dass die Container wegen eines Maschinenschadens nicht wie geplant verladen werden konnten und stattdessen auf ein anderes Motorschiff verladen werden würden,...
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