BAG – Verfall des Urlaubs bei Krankheit – Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers?, Beschluss vom 7. Juli 2020 – 9 AZR 401/19 (A)
In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall ist es um die Frage gegangen, ob mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach der Urlaubsanspruch am Ende eines Jahres erlischt, wenn der Arbeitgeber nicht aktiv daran mitgewirkt hat, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub im laufenden Jahr nimmt bzw. darauf hinweiset, dass nicht genommener Urlaub sonst erlischt, auch gilt, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt war. Im Anschluss an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. November 2018 (- C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]) zu Art. 7 RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) sowie zu Art. 31 Abs. 2 der Charta der...
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