OLG Brandenburg: Fracht- oder Speditionsvertrag, Urteil vom 12.08.2020, Az. 7 U 173/18
Der erkennende Senat hat den Unterschied zwischen Fracht- einerseits und Speditionsvertrag andererseits herausgearbeitet. Oftmals wird beides nicht zutreffend unterschieden, obwohl das Gesetz grundsätzlich unterschiedliche Haftungsfolgen hat. Der Spediteur werde nur mit der Besorgung der Versendung des Gutes beauftragt, § 453 Abs. 1 HGB, und hafte daher nur, wenn sich der Verlust oder die Beschädigung von Transportgut in seiner eigenen Obhut ereigne, § 461 Abs. 1 HGB, oder er eine der in § 454 HGB normierten Pflichten bei der Besorgung der Versendung verletzt habe, § 461 Abs. 2 HGB. Der Frachtführer haftet hingegen nach Übernahme des Sendungsgutes für den Zeitraum, in dem...
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