BGH: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf, Urteil vom 18.11.2020, Az. VIII ZR 78/20
Der 8. Senat hat mit einer wichtigen Entscheidung jedenfalls für eine Übergangszeit für Rechtsklarheit gesorgt. In den allermeisten Kaufverträgen im Gebrauchtwagenhandel ist eine Verkürzung der Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten auf ein Jahr vorgesehen. Eine solche Verkürzung ist in § 476 Abs. 2 BGB geregelt. Mit Blick auf die EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie wird zwar übereinstimmend davon ausgegangen, dass diese gegen europäisches Rest verstößt. Gemäß Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ist bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über gebrauchte Sachen eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte auf weniger als zwei Jahre nicht zulässig. Das bedeutet, dass...
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