OLG Schleswig, Reiserücktrittsversicherung – Urteil vom 18.03.2024, Az. 16 U 74/23
In dieser Sache hatte der klagende Versicherungsnehmer eine Reiserücktrittsversicherung für eine Pauschalreise nach Kuba in dem Zeitraum vom 07. bis zum 22.02.2020 abgeschlossen. Vor Abschluss des Versicherungsvertrages hatte sich die Ehefrau des Klägers infolge eines Leitersturzes am 11.11.2019 einen Anbruch des ersten Lendenwirbels und zugezogen. Der Abschluss des Versicherungsvertrages erfolgte etwa 14 Tage nach dem Sturz. Nach einer Urlaubsreise nach Gran Canaria und vor Antritt der Kuba-Reise entzündete sich eine infolge des Sturzes entstandene Wunde derart, dass die Ehefrau des Klägers eine Hauttransplantation im Januar 2020 stationär durchführen lassen musste. Während des stationären Aufenthalts seiner Ehefrau stornierte der Kläger die...
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