Versicherungsrecht

Hanseatisches OLG, Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung: Prü-fung der Wirksamkeit von Klauseln mit der Formulierung „unerwartete und schwere Erkrankung“, Urteil vom 10.07.2020, Az. 9 U 228/19

Das OLG hat entschieden, dass die in den Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung verwendeten Klauseln mit der Formulierung "unerwartete und schwere Erkrankung" weder gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot, noch im Übrigen gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (unangemessene Benachteiligung) unwirksam oder überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB sind. Geklagt hatte eine Verbraucherschutzorganisation. Der Kläger hat die Ansicht vertreten, dass die Klauseln wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam seien. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne den Klauseln nicht hinreichend klar entnehmen, was versichert sei. Dieser könne...

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LG Mönchengladbach, Kündigung eines Reiseteilnehmers während der Probezeit, Urteil vom 09.03.2021, Az. 4 S 30/20

Gegenstand dieser Entscheidung war die Klage von Reiseteilnehmern gegen den Reiseversicherer auf Erstattung von Stornokosten für eine gebuchte, aber nicht durchgeführte USA-Reise als Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Reiserücktrittskostenversicherung. In den „Besonderen Bestimmungen der Reisekostenrücktrittsversicherung“ war u.a. versichert der „Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung“. Vorliegend war der Klägerin zu 2 noch während der Probezeit gekündigt worden. Das die Klage in I. Instanz abweisende Amtsgericht hatte ausgeführt, dass eine betriebsdingte Kündigung im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht vorliege. Es komme auch nicht darauf an, ob die Kündigung ggf. betrieblich motiviert gewesen sei. Das Amtsgericht meint, dass es sich um eine betriebsbedingte...

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LG Nürnberg-Fürth – grob fahrlässige Oblie-genheitsverletzung im Rahmen einer Reiserück-trittsversicherung, Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 T 3485/19

Im vorliegenden Fall hatte der klagende Versicherungsnehmer Stornierungskosten im Rahmen eines mit der Beklagten geschlossenen Reiserücktrittsversicherungsvertrages geltend gemacht. Die beklagte Versicherung hatte die Erstattung mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Kläger nach Kenntnis von seiner Krebserkrankung entsprechend den Versicherungsbedingungen die Reise unverzüglich hätte stornieren müssen, was nicht geschehen sei. Das Amtsgericht hatte der Klage mit der Begründung stattgegeben, dass zwar die Krebserkrankung der versicherten Ehefrau des Klägers bereits am 01.12.2017 bekannt gewesen sei, doch habe die Versicherte zunächst die Durchführung der Operation und im Anschluss daran vorliegende Erkenntnisse zur Notwendigkeit einer Chemotherapie abwarten dürfen. Das Landgericht teilt die Auffassung des Amtsgerichts...

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OLG Saarbrücken: Verpflichtung zum Überlassen von Belegen und Kfz-Schlüsseln, Urteil vom 02.09.2020, Az. 5 U 94/19

Der erkennende Senat hat entschieden, dass der die Kfz-Kaskoversicherung im Falle einer Entwendung - vorliegend ist es um aus dem Fahrzeug des Versicherungsnehmers entwendete Fahrzeugteile - in Anspruch nehmende Versicherungsnehmer die Obliegenheit trifft, Belege über die Entrichtung des Kaufpreises des versicherten Fahrzeuges vorzulegen und die bei ihm vorhandenen Fahrzeugschlüssel herauszugeben. Dies gelte insbes. dann, wenn der Versicherungsnehmer widersprüchliche Angaben zur Kaufpreiszahlung gemacht habe. Verweigere der Versicherungsnehmer dies, könne dies eine zur vollständigen Leistungsfreiheit führende arglistige Verletzung der Auskunftsobliegenheit begründen. Quelle: Amtlicher Leitsatz der Entscheidung ...

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BGH zur Versicherungspflicht eines Juweliers für Kundenschmuck

Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat sich mit der Frage befasst, ob ein Juwelier verpflichtet ist, zur Reparatur oder zum Ankauf entgegengenommenen Kundenschmuck gegen das Risiko des Verlustes durch Diebstahl oder Raub zu versichern, und - falls kein Versicherungsschutz besteht - hierüber den Kunden aufzuklären. Der Kläger hat der Beklagten Schmuck im Wert von maximal 2.930 Euro zur Reparatur beziehungsweise Abgabe eines Ankaufsangebots übergeben. Anlässlich eines Raubüberfalls auf das Geschäft der Beklagten wurden unter anderem die Schmuckstücke des Klägers entwendet. Die Beklagte war gegen dieses Risiko nicht versichert, worauf sie den Kläger bei Entgegennahme der Schmuckstücke nicht hingewiesen hatte....

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